Wohnwagenpark Teesdorf

Hiermit informieren wir Sie von dem Antwortschreiben des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Zöchling Privatstiftung betreffend Saisonöffnung - folgend ein Auszug mit der wesentlichen Passage:

Dabei stellt das Ministerium fest, dass

… Wohnwagenparks als Beherbergungsbetriebe iSd § 4 der Verordnung gelten und demnach das Betreten zu Freizeit- und Erholungszwecken untersagt ist. …

Dazu wollen wir aber mitteilen, dass dieses Verbot gemäß § 4 Abs. 5 der Verordnung vorerst befristet gilt und mit Ablauf des 30.04.2020 außer Kraft tritt, soferne nicht eine Verlängerung oder Abänderung verlautbart wird.

Mehrere nötige Vorbereitungen für die ordentliche Aufnahme des Saisonbetriebes verschieben sich daher, aber auch, weil damit befasste Firmen nur eingeschränkt oder gar nicht arbeiten. Eine komplette Öffnung der Infrastruktur ist daher für uns so noch nicht möglich.

Unsere Platzwarte waren vom Dienstgeber zur Vermeidung von Ansteckung auf dem Platzgelände während der Zeit der bekanntgemachten hohen Gefährdungsstufe von Dienstaufträgen freigestellt, arbeiten allerdings derzeit unter Bedachtnahme auf die nötigen Vorsichtsvorkehrungen wieder.
Derzeit werden von Vermieterseite aus alle durchführbaren Vorbereitungen selbst erledigt bzw. - sofern derzeit organisierbar - veranlasst, um möglichst unverzüglich den Normalbetrieb gewährleisten zu können.
Dies sind z.B. Überprüfungen des Wasserleitungsnetzes, Wartung der Abwasser-Pumpen/Kanalsystem, Kontrolle und Betreuung bzw. Wartung der Platzeinrichtungen, u.a. nötige Reinigung der Müllsammelplätze.
Auch die erste Sperrmüllabholung kann sich verschieben.

Eine komplette Öffnung der Infrastruktur ist daher für uns so nicht möglich, die Wasser-Hauptleitung wird allerdings nach den nötigen Vorarbeiten und Kontrollen in Betrieb gehen.

Weder können wir aufgrund des weiterhin hohen Gefährdungspotenzials die Gemeinschaftsanlagen (Toiletten) öffnen, noch die nötige Sicherheit (z.B. Desinfektion) bei den Mistplätzen, Toranlagen, Badeplätzen, Sitzbänken, etc. gewährleisten und nicht das Gruppierungsverbot überwachen.

Da es im Moment nicht möglich ist verschiedene Vorschriften unserer zugrundeliegenden Bescheide umzusetzen oder einzuhalten, ist regulärer Saisonbetrieb bis auf weiteres noch nicht möglich.

Wir appellieren an alle unsere Mieter, das Gefahrenpotential der aktuellen Lage ernst zu nehmen und die geltenden Verordnungen zu beachten! Auf die verwaltungsrechtlichen Strafbestimmungen wird hingewiesen.

Die Vermieter
Gertrude Zöchling Privatstiftung
& Harald Knopp